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Für Schulleitungen
Für Lehrkräfte
Bitte ergänzen Sie neben den persönlichen auch folgende Angaben:
aktuelles Schuljahr
Regierungspräsidium: Stuttgart
Staatliches Schulamt: Böblingen
Dekanat: Böblingen bzw. Herrenberg
Adresse: Ev. Dekanatämter Böblingen und Herrenberg - Büro der Schuldekanin, Schuldekanin Ursula Ripp-Hilt, Goethestr. 5, 71116 Gärtringen
Download Personalblatt:
Für kirchliche Lehrkräfte
Im Falle einer Erkrankung benötigt Ihr Arbeitgeber nach dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung.
Die Arztpraxis meldet die Arbeitsunfähigkeit an die jeweilige Krankenkasse. Über ein elektronisches Verfahren muss der Arbeitgeber die gemeldeten Daten bei der Krankenkasse abrufen. Damit wir die elektronische Datenabfrage machen können, benötigen wir die exakten Daten, die auf Ihrer Bescheinigung vermerkt sind, welche Sie vom Arzt für Ihre Unterlagen erhalten.
NEU (ab 1.8.2024)
Arbeitsunfähigkeitsanzeigen / Krankmeldungen via Workflow
Um den Workflow zu starten, sind Ihre Daten durch Sie selbst an die Personalabteilung mit folgendem Link weiterzuleiten: https://krankmeldung.elk-wue.de
Bitte denken Sie daran, dass Sie unabhängig davon verpflichtet sind, Ihren Vorgesetzten unverzüglich mitzuteilen, dass Sie nicht zum Dienst erscheinen können (Schuldekana:in + Schulleitung). Diese Mitteilung kann auch direkt über das Formular erfolgen.
Notwendige Dokumente (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt oder die in Papier ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) können ausschließlich als PDF- Datei hochgeladen werden.
Bitte lassen Sie sich die Teilnahme an Fortbildungen, die nicht von Ihrer Schuldekanin in Ihren Kirchenbezirken angeboten werden, genehmigen, damit Ihr Versicherungsschutz gewahrt bleibt.
- Bei einem kostenfreien Fortbildungsangebot reicht eine formlose Anfrage an die Schuldekanin.
- Bei kostenpflichtigen Fortbildungsangeboten verwenden Sie bitte das hier verlinkte Formular.
Findet die Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin statt, brauchen Sie zusätzlich eine Dienstreisegenehmigung (s.u.).
Bitte lassen Sie sich Ihre Dienstreise zu einer Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin genehmigen, damit Sie bei etwaigen Unfällen versichert sind.
für kirchliche Lehrkräfte
Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 820 E PC
Merkblatt für Religionspädagog*innen zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 822 E
Bitte geben Sie auf der Seite des OKR (www.service.elk-wue.de) im Suchfeld das Kürzel des gesuchten Antrags ein. Dann werden Sie zur aktuellen Version des Antrags weitergeleitet.