Bitte ergänzen Sie neben den persönlichen auch folgende Angaben:
aktuelles Schuljahr
Regierungspräsidium: Stuttgart
Staatliches Schulamt: Böblingen
Dekanat: Böblingen bzw. Herrenberg
Adresse: Ev. Dekanatämter Böblingen und Herrenberg - Büro des Schuldekans Dr. Andreas Hinz
Eltinger Str. 51, 71229 Leonberg
Download Personalblatt:
Im Falle einer Erkrankung benötigt Ihr Arbeitgeber nach dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung.
Die Arztpraxis meldet die Arbeitsunfähigkeit an die jeweilige Krankenkasse. Über ein elektronisches Verfahren muss der Arbeitgeber die gemeldeten Daten bei der Krankenkasse abrufen. Damit wir die elektronische Datenabfrage machen können, benötigen wir die exakten Daten, die auf Ihrer Bescheinigung vermerkt sind, welche Sie vom Arzt auf Wunsch für Ihre Unterlagen erhalten.
Bitte füllen Sie dazu das Formular eAu (s.o.) aus und schicken Sie das Word-Dokument per E-Mail an Ihren zuständigen Schuldekan / Schuldekanin. Vielen Dank.
Bitte lassen Sie sich die Teilnahme an Fortbildungen, die nicht von Ihrer Schuldekanin in Ihren Kirchenbezirken angeboten werden, genehmigen, damit Ihr Versicherungsschutz gewahrt bleibt.
Findet die Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin statt, brauchen Sie zusätzlich eine Dienstreisegenehmigung (s.u.).
Bitte lassen Sie sich Ihre Dienstreise zu einer Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin genehmigen, damit Sie bei etwaigen Unfällen versichert sind.
für kirchliche Lehrkräfte
Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 820 E PC
Merkblatt für Religionspädagog*innen zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 822 E
Bitte geben Sie auf der Seite des OKR (www.service.elk-wue.de) im Suchfeld das Kürzel des gesuchten Antrags ein. Dann werden Sie zur aktuellen Version des Antrags weitergeleitet.
Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Schulleitung ab, ob Sie für den gewünschten Termin und Anlass (z.B. Kirchentag) freigestellt werden können. Beantragen Sie dann die Arbeitsbefreiung bzw. den Sonderurlaub bei Ihrem Schuldekan.