Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen zuletzt novelliert. Kennzeichen dieser regulären Form des konfessionellen Religionsunterrichts sind:
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will:
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. April für das darauffolgende Schuljahr beantragt. Er muss von den Religionslehrkräften der Schule gewollt werden und zu den schulischen Gegebenheiten passen. Die Eltern der betreffenden Schüler müssen einverstanden sein. Eine Beantragung aus rein organisatorischen Gründen widerspricht dem Anliegen dieses Modells und seiner Akzeptanz.
Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen. Diese finden im Herbst statt, es wird über die Schule zu diesen Fortbildungen eingeladen.
Beim Eintrag ins Zeugnis ist die Konfession der Lehrkraft entscheidend, die das Fach unterrichtet hat.
Bei Teilnahme eine:r Schüler:in am Religionsunterricht der anderen Konfession muss bei der Notengebung die Fachnote dokumentiert werden, in der die Schüler:in unterrichtet wurde (Konfession der Lehrkraft).
Ein Eintrag der Konfession der Schüler:in oder ein Zusatz „Teilnahme im Gaststatus“ erfolgt nicht.